Die Ausbildung

Alle Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhalten die gleiche Ausbildung. Die Ausbildung ist die spezifische Wissensgrundlage eines jeden Feuerwehrmitgliedes im aktiven Dienst. Diese Aus- und Fortbildung ist in den sogenannten Feuerwehr-Dienstvorschriften geregelt.

Wie läuft die Ausbildung in der Feuerwehr?

Wenn man bei der Feuerwehr anfängt, startet die Truppausbildung meist in der Feuerwehr selbst. Weiterbildung und Spezialausbildungen werden in den Landkreisen des Landes Brandenburg oder an der Landesschule und Technischen Einrichtung für Brand- und Katastrophenschutz LSTE durchgeführt, da hier auch die Infrastruktur vorhanden ist. So können Lehrgangsteilnehmende auch mit Geräten arbeiten und üben, die in der eigenen Feuerwehr nicht vorhanden sind.

Dreiteilige Truppausbildung

Die Ausbildung bei der Feuerwehr gliedert sich in verschiedene Teile.

Die dreiteilige Truppausbildung besteht aus dem Grundausbildungslehrgang, genannt Truppmannausbildung Teil 1, sowie der darauf aufbauenden Truppmannausbildung Teil 2. Beide Lehrgänge sind von jedem Feuerwehrmann zu durchlaufen, sowie dem abschließenden Truppführerlehrgang.

Technische Ausbildung

Die technische Ausbildung beinhaltet neben zusätzlichen allgemeinen Ausbildungsinhalten wie z. B. die Ausbildung zum Sprechfunker, Atemschutzgeräteträger und Maschinisten auch Sonderausbildungen wie das Verhalten bei Gefahrguteinsätzen.

In der Führungsausbildung werden Führungskräfte, wie Gruppenführer und Zugführer ausgebildet oder sie werden für besondere Einsätze z. B. Gefahrguteinsätze geschult. Für jeden Lehrgang existieren Mindestvoraussetzungen, so kann ein Gruppenführerlehrgang nur als Truppführer besucht werden, ein Zugführerlehrgang nur, wenn man bereits Gruppenführer ist.

Die Ausbildung der Feuerwehr kann in verschiedenen Formen stattfinden. Auf Ebene der Freiwilligen Feuerwehr finden regelmäßige theoretische und praktische Übungen statt, die das Wissen des Feuerwehrmitglieds nach der Truppausbildung erhalten und erweitern soll. Mindestens 40 Stunden muss sich jede/r Feuerwehrangehörige im Jahr fortbilden, je nach Ausbildungsstand erhöht sich diese Zahl.