Über unsere Einsätze
Wir werden zu unterschiedlichsten Einsätzen gerufen. Retten – löschen – bergen – schützen: Das haben die meisten in Zusammenhang mit der Feuerwehr schon einmal gehört. Aber welche Einsatzarten gibt es und wie funktioniert die Freistellung von der Arbeit für Feuerwehrleute?
Man kann die Einsätze nach sogenannten B- und H-Stichworten klassifizieren.
B – Brände
H – Hilfeleistung
Wie häufig sind die Einsätze?
Wie oft wir zu Einsätzen gerufen werden ist sehr unterschiedlich und hängt natürlich davon ab, wieviele Notfälle eintreten. Bei besonderen Wetterlagen wie Stürmen haben wir viel zu tun: Menschen aus Notlagen befreien, Bäume von Straßen und Grundstücken räumen und dergleichen. Im Sommer werden wir zu Wald- oder Feldbränden gerufen und natürlich sind wir auch bei Verkehrsunfällen zur Stelle. Wie oft etwas passiert, lässt sich nicht vorhersagen. Aber ein paar Zahlen haben wir hier:
Im Jahr 2022 waren es insgesamt
268 Einsätze in der gesamten Gemeinde Schönwalde-Glien
55 B – Einsätze
213 H – Einsätze
Hier kommt eine deutliche höhere Anzahl von Einsätzen zustande, da die Winterstürme sehr arbeitsintensiv waren.
Im Jahr 2023 waren es insgesamt
148 Einsätze in der gesamten Gemeinde Schönwalde-Glien
33 B – Einsätze
115 H – Einsätze
Was ist, wenn jemand gerade nicht zu einem Einsatz kommen kann?
Ganz einfach, dann kommt der- oder diejenige nicht. Ein neues Digitalisierungsprojekt ermöglicht uns seit kurzem, im Falle eines Einsatzes in unserer Alarmierungs-App die Teilnahme schnell und unkompliziert zu bestätigen oder abzusagen. So können die Führungskräfte vor Ort entsprechend planen, wer dabei ist.
Freistellung von der Arbeit – wie funktioniert das?
Wir sind eine freiwillige Feuerwehr, machen diese Arbeit also im Ehrenamt. Wer berufstätig ist, benötigt für die Einsätze und längere Übungen eine Freistellung. Unsere Erfahrung ist: Die meisten Arbeitgeber:innen sind stolz auf das Engagement ihrer Mitarbeiter:innen. Wenn du wegen deines Ehrenamts auf der Arbeit ausfällst, kann dein:e Arbeitgeber:in für die Lohnfortzahlung eine Erstattung beantragen.
Grundlagen zur Freistellung
Die Freistellung ist gesetzlich geregelt, die Regelungen sind Ländersache. Für uns in Brandenburg gilt Folgendes:
Alter
Du musst mindestens 16 Jahre alt sein und maximal 66, um im aktiven Dienst eingesetzt zu werden. Feuerwehrleute ab 67 können weiterhin eingesetzt werden, das wird vom zuständigen Träger entschieden.
Freistellung, Verdienstausfall
Zur Freistellung ist außerdem Folgendes geregelt: Arbeitnehmer:innen müssen ihr Arbeitsentgelt ohne Abzüge fortbezahlt bekommen. Auf Antrag können private Arbeitgeber:innen diese Fortzahlung erstattet bekommen. Feuerwehrleute, die beruflich selbstständig oder freiberuflich tätig sind, erhalten Pauschalen für den Verdienstausfall.
Übungen, Ausbildung, Einsätze
Wir sind alle freiwillig und ehrenamtlich tätig. Um jederzeit einsatzbereit zu sein, müssen wir an Einsätzen, Übungen, Lehrgängen und Ausbildungsveranstaltungen teilnehmen. Daraus dürfen uns im Arbeitsleben keine Nachteile entstehen. Arbeitgeber:innen sind verpflichtet uns für die erforderlichen Zeiten freizustellen.
Arbeitsunfähigkeit
Die oben genannten Regelungen zu Fortzahlung und Erstattung des Arbeitsentgelts gelten auch für Zeiten der Arbeitsunfähigkeit (bis zu sechs Wochen), wenn Feuerwehrleute aufgrund ihres Dienstes in der Feuerwehr arbeitsunfähig sind.
Unfallversicherung
Gegen Unfälle im Feuerwehrdienst sind wir als Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr in der Feuerwehr-Unfallkasse gesetzlich versichert.
Das Gesetz in ganzer Länge
Der Wortlaut und die Details der Regelungen sind nachzulesen im Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz – BbgBKG, § 26 und § 27)
Gibt es Geld für die Einsätze?
In der Gemeinde Schönwalde-Glien bekommt jede:r eine Aufwandsentschädigung und bei längeren Einsätzen oder Ausbildungen gibt es zusätzlich eine Verpflegungspauschale.