Was ist Was?

Waldbrandgefahrenstufen einfach Erklärt

Waldbrandgefahrenstufe 1

Das Risiko für einen Waldbrand ist sehr gering. Der Wald kann ohne Einschränkungen betreten werden.

Vorherige Warnungen vor Waldbrand sind aufgehoben.

Waldbrandgefahrenstufe 2

Das Waldbrandrisiko ist gering. Das Betreten des Waldes ist weiterhin ohne Einschränkungen möglich, jedoch ist erhöhte Vorsicht geboten.

Besucher und Spaziergänger sollten keine offenen Feuer oder andere Zündquellen verursachen.

Pfade und Böden mit sehr trockener Vegetation sollten nur dann betreten werden, wenn es unbedingt nötig ist. Fahrzeuge sollten nicht auf diesen trockenen Flächen abgestellt werden, da heiße Fahrzeugteile einen Brand auslösen könnten. Parkplätze im Wald bleiben weiterhin nutzbar. Das Befahren trockener Pfade ist nur im Notfall erlaubt.

Bei Arbeiten im Wald sind verstärkte Sicherheitsvorkehrungen notwendig, besonders beim Verbrennen von Holzabfällen und dem Umgang mit leicht entflammbaren Chemikalien.

Waldbrandgefahrenstufe 3

Das Risiko für einen Waldbrand ist erhöht. Behörden können gefährdete Waldgebiete sperren.

Das Betreten des Waldes bleibt erlaubt, das Befahren kann jedoch komplett verboten werden.

Wegen der Trockenheit ist Grillen im und am Wald, sowie an öffentlichen Feuerstellen und Grillplätzen untersagt. Auch Anwohner, deren Grundstücke an den Wald angrenzen, dürfen kein Feuer mehr entzünden.

Waldarbeiten sind bei dieser Gefahrenstufe verboten.

Waldbrandgefahrenstufe 4

Das Risiko eines Waldbrandes ist sehr hoch. Behörden und Forstämter müssen einen aktiven Brandschutz sicherstellen und zusätzliche Maßnahmen ergreifen.

Für Spaziergänger, Besucher und Anwohner gelten erhebliche Einschränkungen.

Öffentliche Straßen und Wege im Wald dürfen nicht verlassen werden.

Waldbesucher dürfen nach § 23 des Landeswaldgesetzes (LWaldG) Brandenburg nun auch nicht mehr in der Nähe von Wäldern Feuer entzünden, rauchen oder grillen. Für diese bestehen bei niedrigeren Waldbrandstufen Ausnahmen.

Waldbrandgefahrenstufe 5

Das Waldbrandrisiko ist extrem hoch. Es gelten strenge Vorsichtsmaßnahmen.
Der Wald kann durch Forstbetriebe oder Kommunen gesperrt werden. Betreten und Befahren des Waldes sind zeitweise oder vollständig verboten. Nur autorisierte Personen, beispielsweise Forstbeamte oder Feuerwehr, dürfen zur Kontrolle in den Wald.

Aktuelle Waldbrandgefahrenstufe

Stufe 2
Geringe Gefahr
Stand: 22.04.2026